Häufig gestellte Fragen
- Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?
- Was leistet die Teilkaskoversicherung?
- Was leistet die Vollkaskoversicherung?
- Was gehört zu den Schutzbriefleistungen?
- Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung
- Versichert auch im Fall grober Fahrlässigkeit
- Was ist eine Werkstattbindung?
- Wonach richtet sich die Höhe Ihrer Kfz-Versicherungsprämie?
Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Als Kfz-Halter sind Sie verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen,
damit der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist und Sie vor
Schadenersatzansprüchen geschützt sind. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt
Fremdschäden: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie und weitere
mitversicherte Personen ( Halter und Eigentümer des Fahrzeuges, Fahrer und zwar
auch der unberechtigte) Dritten beim Gebrauch des Fahrzeugs zufügen, z. B.:
- wenn Personen verletzt oder getötet werden
- wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen
- wenn Vermögensschäden herbeigeführt werden
Die eigenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind hier nicht versichert!
D. h. erleiden Sie oder der Fahrer des Fahrzeuges einen Schaden, besteht KEIN Versicherungsschutz
über die Kfz-Haftpflichtversicherung des gelenkten Fahrzeugs!
Was leistet die Teilkaskoversicherung?
Die Teilkasko ersetzt Ihnen die erforderlichen Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten
bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs,
z. B. :
- Schäden durch Brand oder Explosion
- Schäden durch Entwendung, Diebstahl, Raub
- Schäden durch Unterschlagung
- Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag
- Schäden durch Zusammenstoß mit Wild
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung (Kurzschluss)
- Schäden durch Marderbiss
Bei der heutigen Leistungsvielfalt der einzelnen Tarife, ist eine Beratung durch einen Fachmann sehr empfehlenswert.
Was leistet die Vollkaskoversicherung?
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet auch alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und deckt darüber hinaus selbstverschuldete und von Unbekannten verursachte Schäden an Ihrem Fahrzeug, z. B.:
- im Reparaturfall: erforderliche Wiederherstellungskosten, notwendige Fracht- und Transportkosten
- im Totalschadenfall: die Wiederbeschaffungskosten
- Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
Was ist bei der Vollkaskoversicherung zu beachten:
Viele Leistungen der Vollkasko sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich - wie z. B. die Neupreisentschädigung, diese ist nur je nach Versicherer in den ersten 3 bis 24 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeuges möglich. Ist Ihr Fahrzeug älter, können Sie diese Leistung nicht in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem erfahrenen Makler bzw. Vermittler beraten.
Was gehört zu den Schutzbriefleistungen?
Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb
haben alle seine Leistungen keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Den Schutzbrief gibt es
mittlerweile in vielen "Ausführungen", neben der Standard-Variante bieten viele
Versicherer auch die Komfort-Variante oder auch einen Luxus-Schutzbrief an.
Standardleistungen eines Schutzbriefes sind unter anderem Kostenersatz für:
- Pannen- und Unfallhilfe
- Abschleppen, Unterstellen, Bergung des Fahrzeuges
- Fahrzeugrücktransport
- Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
- Mietwagen, Weiter- und Rückfahrt
- Fahrzeugverzollung, -verschrottung sowie Ersatzteilversand
- Übernachtung bei Panne und Unfall
- Krankenrücktransport
- Hilfe im Todesfall
Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung
Ihre Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs:
- Sie dürfen das Fahrzeug nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwenden.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur berechtigten Fahrern zum Gebrauch überlassen, d. h. dem
Personenkreis, der im Antrag als "Fahrzeugnutzer" von Ihnen genannt wurde.
- Sie sind verpflichtet, jede Änderung der Gefahrenmerkmale, die den Beitrag beeinflussen, dem Versicherer mitzuteilen, z. B.: Erhöhung der jährlichen Fahrleistung,
- Sie sind verpflichtet, jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch den Versicherer führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
- Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie die Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
- Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
Versichert auch im Fall grober Fahrlässigkeit
(§ 81 Abs. 1 u. 2 VVG):
"Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer
vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt". Im Fall der groben
Fahrlässigkeit (z.B. Geschwindigkeitsübertretung, rote Ampel überfahren,
etc.) entfällt das bisherige "Alles-oder-Nichts-Prinzip". "Führt der
Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des
Versicherungsnehmers entsprechendem Verhältnis zu kürzen."
Wie genau diese Gesetzesänderung umgesetzt wird, bleibt allerdings noch abzuwarten!
Einige Versicherer verzichten jedoch auf den Einwand - mit Ausnahmen, wie z.B.
infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel -
und leisten trotz des grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers im Schadenfall.
Was ist eine Werkstattbindung?
Sie verzichten im Schadenfall auf eine freie Wahl der Autowerkstatt, d. h. Sie
überlassen die Wahl der Werkstatt dem Versicherer.
Dieses wird mit Rabatten in der Kaskoversicherung belohnt.
Weitere Vorteile sind zusätzliche Serviceleistungen, die je nach Versicherer unterschiedlich sind, wie z. B.:
- eine 24 h Hotline
- ein Abhol- und Bringservice von/zur Partnerwerkstatt
- ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
Wonach richtet sich die Höhe Ihrer Kfz-Versicherungsprämie?
Die Zeiten in denen man eine Kfz-Prämie anhand der SF-Klasse und der PS-Anzahl ermitteln
konnte, sind längst vorbei. Die heutigen Kfz-Tarife verlangen viel mehr Angaben. Auf diese
Weise lassen sich die Kfz-Versicherungsbeiträge sehr individuell berechnen.
Zu den tarifrelevanten Angaben zählen unter anderem:
- Typ- und Schlüsselnummer Ihres Fahrzeuges
- Regionalklasse (Zulassungsbezirk des Fahrzeuges), Postleitzahl
- Fahrzeugdaten, wie: Datum der Erstzulassung und das Kaufdatum, Wegfahrsperre, verwendeter Kraftstoff, Sonderausstattung...
- Ihre persönlichen Merkmale: Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl der Kinder im Haushalt, Wohneigentum, Garage, Beruf, Dauer des Führerscheinbesitzes, Anzahl der Punkte in Flensburg, Anzahl der gemeldeten Schäden in den letzten Jahren...
- Nutzung des Fahrzeuges: Fahrtzweck, jährliche Fahrleistung, wer fährt das Fahrzeug, wie alt sind die Fahrzeugnutzer...
